Programm des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW" zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe
Programmteil II - Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
Gegenstand der Förderung
Dieser Programmteil ist für Vorschläge aus den Kommunen grundsätzlich offen konzipiert. Im Rahmen der Förderkonzeption bietet er daher die Möglichkeit, auf die kommunalen Bedarfslagen, welche von den Akteuren vor Ort am besten eingeschätzt werden können, einzugehen. Im Rahmen der Richtlinien für die Förderung Kommunaler Integrationszentren können die folgenden Bausteine gefördert werden:
A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Förderfähig sind dem Zuwendungszweck dienende Sachausgaben. Eigene Personalausgaben sind nicht förderfähig. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens erfolgt die Zuwendung im Rahmen von Pauschalen als feste Beträge.
In der Förderphase 2022 haben wir u. a. Mittel zur Unterstützung unseres Projektes mit "Geflüchteten und zugewanderten Frauen" erhalten. Das Projekt wird intensiv ehrenamtlich begleitet.
Ansprechpartner:
Philipp Meck, Tel. 05451 9664 11, Mail an P. Meck